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Eintrag
vom 16. Dezember 2011
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Verbesserungen bei SchülerInnenfreifahrt notwendig

 

Bei gemeinsamer Obsorge darf nicht zweimal gezahlt werden


St. Pölten, (SPI) - „Die Gesellschaft wandelt sich rasant und daher sind auch immer wieder gesetzliche Anpassungen notwendig. Die derzeit gültige Anspruchsberechtigung für die SchülerInnenfreifahrt stammt mit dem Familienlastenausgleichsgesetz aus dem Jahr 1967 und entspricht somit nicht mehr der Lebenswirklichkeit der meisten Familien. Vor allem was Fragen wie die geteilte Obsorge oder Fahrten von und zur Nachmittagsbetreuung angeht, herrscht hier dringender Verbesserungsbedarf“, erläutert SPNÖ-Landtagsmandatar, LAbg. Herbert Thumpser, die Beweggründe des Landtages, sich in der letzten Sitzung des Jahres mit diesem Thema zu beschäftigen. In einem einstimmig beschlossenen Antrag wird daher die Landesregierung aufgefordert, beim Bund hinsichtlich einer entsprechenden Änderung aktiv zu werden.

 

LAbg. Thumpser machte in seiner Rede besonders darauf aufmerksam, dass unbedingt darauf zu achten sei, dass bei gemeinsamer Obsorge beider Elternteile dafür Sorge getragen werden werde, dass der Eigenanteil der Eltern von 19,60 Euro auch bei zwei Wohnsitzen des Kindes nur einmal gezahlt werden müsse: „Getrennt lebende Eltern dürfen auf diesem Weg nicht doppelt zur Kasse gebeten werden.“